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Schulen am Irchel

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    Foto: Ursula Meisser, UZH

Zusammenleben

 

Ihre Ansprechperson für die Zwischennutzung

Ava Moll begleitet als Koordinatorin die Zwischennutzung auf dem Campus Irchel. Sie arbeitet dabei mit der UZH sowie den zwischennutzenden Schulen zusammen und ist zentrale Ansprechperson für alle Belange rund um die Zwischennutzung. Sie unterstützt einerseits das reibungslose Zusammenleben im gemeinsamen Alltag und fördert andererseits die Initiierung und Ermöglichung gemeinsamer Lehr- und Lernprojekte. Sie erreichen Ava Moll von Montag bis Donnerstag per Mail.

Gemeinsam genutzte Flächen

Die Zwischennutzung bringt neben vielen Chancen und spannenden Begegnungen auch Unannehmlichkeiten mit sich und erfordert Flexibilität von allen Seiten. Für ihre Geduld und ihr Verständnis danken wir allen Beteiligten herzlich. Möge die Zwischennutzung viel frischen Wind in den Arbeitsalltag bringen!

Auf den Flächen der UZH gilt auch während der Zwischennutzung die Hausordnung der UZH. Für die Flächen der KZN bzw. die Angehörigen der KZN gilt zudem die Schulhausordnung (PDF, 171 KB). Primär halten sich die Angehörigen der jeweiligen Institution auf den für vorgesehenen Flächen auf. UZH und Schulen stellen gemeinsam sicher, dass der Betrieb beiderseits auch während der Zwischennutzung möglichst reibungslos verläuft. Gerade in der Anfangszeit kann es auf den Stockwerksverbindungen der UZH (Fakultätsachsen), die von den Schüler:innen zum Wechseln der Stockwerke und Schultrakte genutzt werden, zu Herausforderungen und Fragen kommen. Sollten diese nicht bilateral gelöst werden können, steht Ihnen die Koordinatorin Zwischennutzung Campus Irchel zur Verfügung.

Mobilität und Orientierung

Die Schulangehörigen werden auf unterschiedliche Art und Weise an den Irchel gelangen. Die Zufahrtswege werden entsprechend ausgeschildert und kommuniziert. Auf diesem Plan (PDF, 217 KB) finden Schulangehörige die Zugangswege zu den Schultrakten.

  • Die Verkehrsbetriebe Zürich (VBZ) ergreifen geeignete Massnahmen, um die Beförderung der zusätzlichen Personen sicherzustellen.
  • Für Fahrräder stehen im Schulhof genügend Abstellplätze für die Schulangehörigen zur Verfügung.
  • Parkplätze für Roller und Motorräder stehen zwischen Anlieferung UZH und Parkhaus Irchel (Gebäude Y21, Ebene D) zur Verfügung.
  • Für Lehrpersonen, die mit dem Auto zur Schule fahren, stehen im Parkhaus genügend Parkplätze zur Verfügung.

Die Übersichtspläne der UZH mit Sucheingabe z.B. zu bestimmten Gebäuden oder Mensen finden sich hier.

Verpflegung

Die Schulangehörigen verpflegen sich in ihren eigenen Räumlichkeiten. Einerseits steht dafür eine Mensa (Y12, Ebene E) mit eigener Küche zur Verfügung. Andererseits werden Mikrowellenstationen eingebaut. Schulzimmer werden bei Bedarf auf Anweisung der Schulleitung während der Mittagspause geöffnet. Stundenplanerisch sind zwei Lunchschichten vorgesehen, während denen sich die Schüler:innen verpflegen können. In der Kommunikation an die Schüler:innen wird ausserdem die Überlastung der UZH-Mensa am Mittag thematisiert, ausserdem gelten für sie dort externe Preise.

Ab sofort stehen auf dem Irchel für alle folgende Verpflegungsmöglichkeiten zur Verfügung:

  • Auf dem Strickhof-Areal wurde ein kleiner Food-Truck-Park mit bedeckten Sitzmöglichkeiten eingeweiht. Damit wird die Mensa der UZH während den Unterrichtszeiten entlastet und ein diversifizierteres Verpflegungsangebot wird geschaffen.
  • Anderseits wird das Dozentenfoyer (im Y22) – sofern der Raum nicht für Anlässe gebucht ist – wieder zu einer Verpflegungszone umgestaltet. Es werden dort zusätzliche Mikrowellen zur Verfügung stehen. Auch dies ermöglicht eine Entlastung der UZH Mensa .

Anlässe und Alkoholkonsum

Es obliegt den Organisator:innen des jeweiligen Anlasses zu definieren, an wen sich ihr Angebot resp. ihre Anlässe richten. Sollten Schüler:innen zu den Anlässen zugelassen sein, muss von den Verantwortlichen beim Alkoholausschank gemäss geltender Gesetzgebung das Alter kontrolliert werden.

Schüler:innen ist es während den Unterrichtszeiten gemäss Hausordnung der Kantonsschule verboten, Alkohol zu konsumieren.