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Die Zwischennutzung bringt neben vielen Chancen und spannenden Begegnungen auch Unannehmlichkeiten mit sich und erfordert Flexibilität von allen Seiten. Für ihre Geduld und ihr Verständnis danken wir allen Beteiligten herzlich. Möge die Zwischennutzung viel frischen Wind in den Arbeitsalltag bringen!
Auf den Flächen der UZH gilt auch während der Zwischennutzung die Hausordnung der UZH. Für die Flächen der KZN bzw. die Angehörigen der KZN gilt zudem die Schulhausordnung (PDF, 171 KB). Primär halten sich die Angehörigen der jeweiligen Institution auf den für vorgesehenen Flächen auf. UZH und Schulen stellen gemeinsam sicher, dass der Betrieb beiderseits auch während der Zwischennutzung möglichst reibungslos verläuft. Gerade in der Anfangszeit kann es auf den Stockwerksverbindungen der UZH (Fakultätsachsen), die von den Schüler:innen zum Wechseln der Stockwerke und Schultrakte genutzt werden, zu Herausforderungen und Fragen kommen. Sollten diese nicht bilateral gelöst werden können, steht Ihnen die Koordinatorin Zwischennutzung Campus Irchel zur Verfügung.
Die Schulangehörigen werden auf unterschiedliche Art und Weise an den Irchel gelangen. Die Zufahrtswege werden entsprechend ausgeschildert und kommuniziert. Auf diesem Plan (PDF, 217 KB) finden Schulangehörige die Zugangswege zu den Schultrakten.
Die Übersichtspläne der UZH mit Sucheingabe z.B. zu bestimmten Gebäuden oder Mensen finden sich hier.
Die Schulangehörigen verpflegen sich in ihren eigenen Räumlichkeiten. Einerseits steht dafür eine Mensa (Y12, Ebene E) mit eigener Küche zur Verfügung. Andererseits werden Mikrowellenstationen eingebaut. Schulzimmer werden bei Bedarf auf Anweisung der Schulleitung während der Mittagspause geöffnet. Stundenplanerisch sind zwei Lunchschichten vorgesehen, während denen sich die Schüler:innen verpflegen können. In der Kommunikation an die Schüler:innen wird ausserdem die Überlastung der UZH-Mensa am Mittag thematisiert, ausserdem gelten für sie dort externe Preise.
Ab sofort stehen auf dem Irchel für alle folgende Verpflegungsmöglichkeiten zur Verfügung:
Es obliegt den Organisator:innen des jeweiligen Anlasses zu definieren, an wen sich ihr Angebot resp. ihre Anlässe richten. Sollten Schüler:innen zu den Anlässen zugelassen sein, muss von den Verantwortlichen beim Alkoholausschank gemäss geltender Gesetzgebung das Alter kontrolliert werden.
Schüler:innen ist es während den Unterrichtszeiten gemäss Hausordnung der Kantonsschule verboten, Alkohol zu konsumieren.